HABA gGmbH - Ihr Partner für Sprachkurse, Weiterbildung & Integration in Wuppertal
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) der Haba gGmbH, Postanschrift: Weststraße 72, 42119 Wuppertal.
(1) 1. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind gemäß § 13 BGB natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind gemäß § 14 BGB natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
3. Teilnehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(2) Die Haba gGmbH erbringt ihre Dienstleistungen im Bereich Beratung, Sprachkurse, Prüfungen und Wissensvermittlung ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
(3) Mit der jeweiligen Vertragsunterzeichnung oder sonstigen rechtsverbindlichen Begründung eines Auftragsverhältnisses in Kenntnisnahme der AGB erkennt der Auftraggeber die Geltung dieser AGB an.
(4) Die Haba gGmbH ist berechtigt, diese AGB, nach Ankündigung, jederzeit mit einer angemessenen Frist zur Ankündigung zu ändern. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb der Frist schriftlich widersprochen wird.
(5) Die AGB der Haba gGmbH gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber gelten nicht, ausgenommen, Haba gGmbH hat ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt.
(1) Gegenstand der Bedingungen sind Sprachkurs-, Prüfungs-, Beratungs-, Coaching- und Trainings-Dienstleistungen (im Folgenden „Leistungen" genannt). Der Umfang der Leistungen beinhaltet grundsätzlich nicht Reisezeiten sowie Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten.
(2) Der detaillierte Umfang der jeweiligen Leistungen ist aus deren Einzelbeschreibungen zu ersehen. Allgemeine reklamehafte öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragsgemäße Angabe der Leistung dar.
(3) Die Angebote sind freibleibend. Änderungen im Rahmen des Zumutbaren bleiben vorbehalten.
(1) Haba gGmbH weist gemäß DSGVO darauf hin, dass sie personenbezogene Daten als Kundendaten erhebt, verarbeitet und nutzt, soweit diese für die Begründung und/oder Bearbeitung des Vertragsverhältnisses oder dessen inhaltlicher Ausgestaltung erforderlich sind.
(2) Haba gGmbH wird diese Kundendaten vertraulich und in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht behandeln und vor Missbrauch schützen.
(1) Die Beauftragung von Leistungen erfolgt in schriftlicher Form unter Verwendung der Medien Brief, Email, Online-Formular oder Fax.
(2) Die Anmeldungen zu Leistungen der Wissensvermittlung und Prüfungen werden aufgrund der in der Kursbeschreibung angegebenen Teilnehmerzahl in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Ein Auftrag wird umgehend schriftlich per Brief, Email, Fax, oder Rechnung bestätigt. Durch die Bestätigung oder Rechnung wird ein Vertrag geschlossen und unter Einbeziehung dieser AGB verbindlich.
(1) Haba gGmbH behält sich vor, einen Auftrag oder Teile daraus aus wichtigem Grund abzusagen oder den Termin zu ändern.
(2) Die Termine werden nach den zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung voraussehbaren Terminmöglichkeiten gelegt. Sie sind insoweit verbindlich vorbehaltlich solcher Gründe, welche nicht im Einflussbereich von Haba gGmbH liegen, insbesondere höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen oder Erkrankungen.
(3) Im Falle der Absage werden sämtliche Beteiligten umgehend informiert. Die Haba gGmbH wird sich bemühen, sobald wie möglich einen geeigneten Ersatztermin anzubieten.
(4) Bereits gezahlte Gebühren werden bei Absage durch die Haba gGmbH rückerstattet.
(5) Ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht durch Absage oder Verschiebung der Leistungen nicht.
(1) Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
(2) Der Auftraggeber ist berechtigt, bis 8 Wochen vor Beginn der vertraglich vereinbarten Laufzeit dieses Vertrages kostenfrei zurückzutreten.
(3) Bei Prüfungsanmeldungen gelten die gesonderten Vertragsbedingungen für Prüfungen.
Umbuchungen sind bis zu sieben Tagen vor Leistungsbeginn kostenfrei. Danach berechnet die Haba gGmbH eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10% der vereinbarten Leistungsvergütung.
(1) Die jeweiligen Preise sind aus der Auftragsbestätigung zu ersehen.
(2) Die Rechnung ist nach Erhalt unverzüglich zur Zahlung fällig.
(3) Die Zahlung kann per Überweisung, PayPal oder Kreditkarte an das auf der Rechnung benannte Konto der Haba gGmbH unter Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer geleistet werden.
(1) Der Auftraggeber kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er trotz Fälligkeit der Forderung und Erhalt einer Mahnung nicht leistet; er kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet.
(2) Im Falle des Verzuges ist Haba gGmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach BGB geltend zu machen.
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Haba gGmbH auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden.
(2) Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche aus Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn oder sonstigen Vermögensschäden, sind ausgeschlossen.
(1) Die Haba gGmbH behält sich alle Rechte an den Veranstaltungen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der selbst erstellten Unterlagen und Konzepte vor.
(2) Der Auftraggeber erhält nur durch die vollständige geleistete Zahlung ein Nutzungsrecht an den ihm übergebenen Materialien.
(1) Geltendes Recht ist das der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle vertraglichen Streitigkeiten ist das für den Sitz der Haba gGmbH zuständige Gericht in Wuppertal.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Klausel ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Stand: Januar 2026